HFV 1919 e.V. Schutzkonzept gegen Gewalt​

Schutzkonzept gegen Gewalt​

Schutzkonzept gegen Gewalt

I. Einleitung
Der nach § 26 BGB vertretungsberechtigte Vorstand des Bad Honnefer Fußball-Verein 1919 e.V. (im Folgenden kurz „HFV“) ist für den Verein verantwortlich. Der Vorstand hat dieses Schutzkonzept erarbeitet und in seiner Vorstandssitzung am 07. Mai 2026 beschlossen.
Der HFV hat gemeinsam seit vielen Jahren und nunmehr in Form dieses Schutzkonzeptes auch formal eine Haltung zum Thema Schutz vor Gewalt entwickelt. Werte wie Respekt, Wertschätzung, Offenheit, Achtsamkeit und Transparenz sind die Grundlage des Sports und mit dem sportlichen Gedanken untrennbar verbunden. Sie bestimmen auch das Vereinsleben des HFV und sind dem Vorstand sehr wichtig. 
Der ehrenamtlich tätige Vorstand des HFV bekennt sich entschieden zum Schutz vor interpersonaler Gewalt im Sport. Der Vorstand hat daher beschlossen, Prävention und Intervention gegen Gewalt als festen Bestandteil unserer Vereinsarbeit zu etablieren. Ziel ist es, eine Kultur zu schaffen, in der sich alle sicher und respektiert fühlen. 
Auch wenn es ggf. an Ressourcen mangeln könnte und Vereinsmitglieder und die (ganz überwiegend ehrenamtlich tätigen) Vereinsmitarbeiter sich u.U., überfordert fühlen könnten, wird sich der Vorstand bemühen, allen Herausforderungen zu begegnen, und sich, wenn nötig und angezeigt, Unterstützung von außen, wie zum Beispiel vom LSB NRW, den Kreis- und Stadtsportbünden oder von externen Fachberatungsstellen, holen.

II. Gewaltbegriff
Interpersonale Gewalt sind laut Weltgesundheitsorganisation Gewalttaten, die von einer anderen Person (im Vereinssportumfeld z.B. Trainer, Übungsleiter, Sportler, Vereinsfunktionär, Schiedsrichter, Zuschauer, ehrenamtliche Helfer) oder einer kleinen Personengruppe (z.B. Personen eines Sportteams, Fan-Club) ausgehen. Diese können sein:

  • sexualisierte Gewalttaten
  • körperliche Gewalttaten
  • emotionale Gewalttaten
    Vernachlässigung

Der LSB NRW verwendet folgende Definition von „sexualisierter Gewalt“ und unterscheidet dabei drei Formen:

  • Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt: z. B. anzügliche Bemerkungen oder Blicke, Versand oder Anfragen von sexualisierten Bildern, Aufhängen pornografischer Inhalte, verbale Belästigung, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Aufforderung zum Konsum sexueller Inhalte
  • Sexualisierte Grenzverletzungen: z. B. unangemessene Berührungen (z. B. bei Massagen, Verletzungen), erzwungene 1:1-Situationen, körperliche Hilfen ohne Einwilligung, sexuelle Rituale ohne Körperkontakt
  • Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt: z. B. erzwungene sexuelle Handlungen, Küsse gegen den Willen, sexuelle Rituale mit Körperkontakt, Vergewaltigung
    Hinzu kommt die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht (Abwertung, Ausschluss oder Ungleichbehandlung aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale).
    Der LSB NRW verwendet die inhaltliche Definition der WHO für körperliche Gewalt. Danach gehören zu körperlicher Gewalt einzelne oder wiederholte Handlungen, die eine tatsächliche oder potentielle physische Schädigung bei den Betroffenen hervorrufen. Dazu gehören z.B.:
  • Schlagen, Treten, Schütteln
  • Zwang zur Einnahme von Substanzen (z. B. Medikamente)
  • Sport als Bestrafung
  • Überforderung oder Ignorieren von Verletzungen

Der LSB NRW verwendet für psychische Gewalt ebenfalls die inhaltliche Definition der WHO als nicht-körperliche Handlungen, die der psychischen Gesundheit oder der sozialen Entwicklung schaden können. Beispiele sind:

  • Demütigungen, Einschüchterungen, Bedrohungen
  • abwertende Kommentare, Mobbing, Ignoranz, Isolation
  • emotionale Rituale, unfaire Behandlungen
  • Kritik an der körperlichen Erscheinung oder Leistung,
  • keine Anerkennung von Bemühungen
  • Abverlangen von unrealistischen sportlichen Leistungen
  • „Unter-Druck-setzen“

Auch für den Begriff der Vernachlässigung bezieht sich der LSB NRW auf die inhaltliche Definition der WHO, nach der Vernachlässigung bedeutet, dass die grundlegenden physischen und psychischen Bedürfnisse einer Person nicht erfüllt werden. Als Beispiele werden genannt:

  • mangelnde Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeiten
  • fehlende medizinische Versorgung bei Verletzungen
  • keine geeignete Ausrüstung
  • unsichere Bedingungen bei sportlichen Aktivitäten
  • fehlende Aufsicht
  • unterlassene Weitergabe von Wissen über Vorfälle sexualisierter Gewalt

III. Wesentlicher Inhalt des Schutzkonzepts
Der Vorstand stellt sicher, dass das Schutzkonzept des HFV aktiv gelebt und bei Bedarf weiterentwickelt wird. Es ist in den Grundzügen in den Satzungen des DFB, des FVM und des WDFV durch explizite Regelungen verankert. So heißt es z.B. in § 2 der Satzung des DFB:
„Der Deutsche Fußball-Bund ist parteipolitisch und religiös neutral. Er tritt verfassungsfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von diskriminierenden oder menschenverachtenden Einstellungen und Verhaltensweisen entschieden entgegen. Dies gilt ebenso für jede Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher oder seelischer Art ist. Der DFB verpflichtet sich im besonderen Maße dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt.“
Auf diese Satzungen verweist die Satzung des HFV, so dass diese Satzungen vom HFV und seinen Mitgliedern zu achten sind.
Darüber hinaus werden das Schutzkonzept und seine Inhalte durch eine kontinuierliche Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. auf der Homepage des HFV) gelebt.
Neben der vorhandenen rechtlichen Verankerung und der Erstellung und Verbreitung dieses Schutzkonzeptes sind dem Vorstand als besondere Maßnahmen die Benennung von Ansprechpersonen, die Einrichtung eines anonymen Meldesystems, die Einrichtung eines Krisenteams sowie die Einforderung eines erweiterten Führungszeugnisses von allen Trainern und Betreuern, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche im HFV übernehmen, wichtig. Eine regelmäßige Überprüfung des Schutzkonzeptes und die regelmäßige Kontrolle, ob die Maßnahmen umsetzungsfähig und ausreichend sind, sind ebenfalls Teil des Konzepts. Im Sinne der Verantwortung gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern, insbesondere den Kindern und Jugendlichen, wird der Vorstand die genannten Maßnahmen kontinuierlich umsetzen und hierzu die erforderlichen finanziellen Mittel und Personalressourcen in dem im Rahmen des Möglichen und des ehrenamtlichen Engagements der im Verein Tätigen zur Verfügung stellen.
Es ist dem Vorstand ebenso wichtig, die Bedürfnisse besonderer Zielgruppen wahrzunehmen. Im HFV sind viele Menschen mit Migrationsgeschichte aktiv. Schon seit langer Zeit unterstützen der Vorstand und zahlreiche Mitglieder diese in besonderem Maße.

IV. Adressaten und Kommunikation des Schutzkonzeptes
Der HFV braucht viele aktiv tätige Menschen, damit alles reibungslos funktioniert, insbesondere damit der Spiel- und Trainingsbetrieb der Kinder- und Jugendmannschaften sowie der Seniorenteams sowie ein aktives Vereinsleben aufrechterhalten werden können. Der Vorstand hat daher als Adressaten des Schutzkonzeptes alle Menschen im Blick, die beim HFV mitwirken, sei es als Vorstand, Funktionsträger, Trainer, Betreuer, Spieler, Platzwart, Reinigungskraft, Helfer in der Gastronomie, ehrenamtlicher Helfer bei Spielen, Turnieren und Trainingseinheiten oder in sonstiger Weise. Diese Verhaltensregeln gelten daher für alle Personen, die im HFV ehrenamtlich, nebenberuflich, sportlich aktiv oder anderweitig tätig sind. Sie gelten gleichermaßen für den Sportbetrieb wie für außersportliche Aktivitäten.
Der Vorstand bedankt sich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen im und für den Verein Tätigen, besonders bei allen ehrenamtlichen Tätigen.
Viele unserer (überwiegend ehrenamtlichen) Trainer sind durch entsprechende Trainerlehrgänge und -lizenzen qualifiziert. Bei der Auswahl der Trainer und Betreuer, aber auch sonstiger im Verein Tätigen, achtet der Vorstand auf deren Übereinstimmung mit den für den Verein wichtigen Werten, die gelebt werden sollen, insbesondere mit diesem Schutzkonzept und den darin enthaltenen bzw. darüber hinaus vom Vorstand kommunizierten klaren Verhaltensleitlinien- und regeln.
Jeder Adressat ist angehalten, die in diesem Konzept vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt umzusetzen und die hier niedergelegten Verhaltensregeln anzuwenden.
Alle Adressaten werden über die Verhaltensregeln informiert, soweit angezeigt in altersgerechter Form und leichter Sprache. Personensorgeberechtigte minderjähriger Sportler und weiterer besonders schutzbedürftiger Sportler werden ebenfalls informiert.

V. Ansprechpersonen und anonymes Meldesystem; Hilfetelefon
Der HFV benennt (interne und externe) Ansprechpersonen, an die sich Betroffene wenden können, wenn gegen die Verhaltensregeln verstoßen wird. Wir stellen sicher, dass alle Menschen im HFV Kenntnis von dieser Möglichkeit haben können.
Die Ansprechpersonen in unserem Verein sind:
Christian Kendzia, Mitglied des Vorstands, christian.kendzia@web.de, 0162 – 5918000 und
Stephan Göckeler, Mitglied des Vorstands, stephan.goeckeler@fgs.de, 0173 – 2596140.
Außerhalb des Vereins kann man sich an Frau Hildegunde Staß, Stadtjugendring Bad Honnef, stass@sjr-honnef.de, 02224 – 919499 wenden.
Die Ansprechpersonen haben ein offenes Ohr für Mitglieder und alle, die mit dem Verein in Verbindung stehen. Sie informieren regelmäßig den Vorstand. Sie sind in besonderem Maße an der Weiterentwicklung dieses Schutzkonzeptes zu beteiligen.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass Betroffene sich – auf Wunsch auch anonym – schriftlich an den Vorstand wenden. Hierzu kann der von der Straße aus jederzeit zugängliche Briefkasten der Geschäftsstelle des HFV in 53604 Bad Honnef, Hauptstraße 106, genutzt werden. Dort können auch Wünsche und Anregungen in Bezug auf das Schutzkonzept und dessen Weiterentwicklung oder Handhabung eingeworfen werden.
Die Ansprechpersonen sind nicht für die Lösung der an sie herangetragenen Probleme zuständig. In der Regel sollen sie deeskalierend einwirken und das Problem zusammen mit dem Vorstand erörtern und gemeinsam angemessene Maßnahmen festlegen.
In einem akuten Fall von sexualisierter Gewalt kann das Hilfetelefon unter der Nummer 0800 22 55 530 kostenfrei und anonym angerufen werden. Weiter Informationen gibt es auf der Website www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon.

VI. Erweitertes Führungszeugnis
Wir erwarten von allen Trainern, die mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, dass sie ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen.
Das erweiterte Führungszeugnis muss bei Aufnahme der Tätigkeit und anschließend alle drei Jahre vorgezeigt werden.
Die Einsichtnahme erfolgt nur durch den Vorstand.

VII. Verhaltensregeln
1. Hinsehen und Ansprechen
Es wird nichts vertuscht. Verdachtsmomente und Verstöße gegen diese Verhaltensregeln sollen an die o.g. Ansprechpartner kommuniziert werden (auch wenn man selbst nicht unmittelbar betroffen ist). Betroffenen wird vom HFV Hilfe angeboten. Die Ansprechpersonen und der HFV respektieren die Wünsche von Betroffenen im weiteren Umgang mit Verstößen.

2. Transparenz im Handeln
Sind Ausnahmen von diesen Regeln notwendig, so ist dies mit dem Vorstand abzusprechen. Die Abweichung selbst und die Begründung der Abweichung werden gegenüber den Beteiligten kommuniziert.

3. Sanktionen
Verstöße gegen die Verhaltensregeln können nach allgemeinen Bestimmungen (z. B. Satzung, Verträge) geahndet werden, bis hin zu einer Beendigung der Tätigkeit durch den Verein oder einem Ausschluss aus dem Verein nach § 5 Satz 2 Nr. 2 und 3 der Satzung des HFV.

4. Weiterentwicklung
Die Verhaltensregeln sollten spätestens alle zwei Jahre überarbeitet werden.

5. Konkrete Verhaltensregeln
In Umsetzung der allgemeinen Grundsätze dieses Schutzkonzeptes gelten folgende besondere Leitlinien. Diese Leitlinien sind allerdings in keiner Hinsicht abschließend.

  • Trainer, Betreuer und sonstige Funktionsträger des HFV sollen sich grundsätzlich nicht mit minderjährigen Spielern allein in einem geschlossenen Raum (Umkleide, Dusche, WC, etc.) aufhalten und auch nicht umziehen. Zu Gesprächen mit minderjährigen Spielern ist mindestens ein Personensorgeberechtigter hinzuzuziehen.
  • Trainer, Betreuer und sonstige Funktionsträger des HFV duschen nicht zusammen mit minderjährigen Spielern. Kinder und Jugendliche dürfen nicht zum Duschen gezwungen werden. Niemand wird beim Duschen oder Umkleiden beobachtet, fotografiert oder gefilmt. Während des Umziehens von minderjährigen Spielern sind Trainer, Betreuer und sonstige Funktionsträger des HFV nicht in der Umkleide anwesend, es sei denn, dies ist zur Hilfe bei Kindern notwendig. Umkleiden dürfen nur von den Personen genutzt werden, für die sie ausgewiesen sind. Ist Hilfe erforderlich, z. B. für betreuungsbedürftige Personen, können Betroffene die Personen auswählen, die ihnen helfen.
  • Trainer, Betreuer und sonstige Funktionsträger des HFV unternehmen keine gemeinsamen Saunagänge oder Wellnessanwendungen mit minderjährigen Spielern.
  • Die psychische und körperliche Gesundheit der Spieler steht an erster Stelle. Sie steht über den Erfolgszielen des HFV. Individuelle Belange, z. B. bei Verletzungen, Schmerzen, Unbehagen, und mentale Probleme werden berücksichtigt. Medizinische/physiotherapeutische Maßnahmen dürfen nur von dafür qualifizierten Personen durchgeführt werden. Für medizinische und physiotherapeutische Behandlungen sowie diagnostische oder sonstige unterstützende Maßnahmen gelten hinsichtlich von körperlichen Kontakten die gleichen Regeln wie bei der Sportausübung selbst. Minderjährige und sonstige besonders schutzbedürftige Spieler haben das Recht, Behandlungs-, Diagnostik und Wiegesituationen bekleidet durchzuführen und sich von Personen ihrer Wahl (oder mindestens ihres Geschlechts) begleiten zu lassen. Die Verabreichung und Abgabe von Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln an Spieler durch Trainer, Betreuer und sonstige Funktionsträger des HFV ist ausgeschlossen. Behandlungen sollten nur mit Einwilligung erfolgen und auf Wunsch jederzeit beendet werden.
  • Die Trainer sorgen für ausreichend Pausen und passen das Training an Alter und Bedürfnisse der Spieler an. Nach Krankheiten oder Verletzungen soll ein sicherer Wiedereinstieg in den Trainings- und Spielbetrieb erfolgen.
  • Die Trainer informieren die Spieler unabhängig von deren Alter über ihr Handeln im Trainings- und Wettkampfbetrieb und binden sie in die Gestaltung des Miteinanders ein. Diese können jederzeit äußern, wenn ihnen etwas unangenehm ist, und Veränderungen vorschlagen. Dass Vorschläge und Meinungen von Spielern nicht nur gehört, sondern ernst genommen werden, verpflichtet nicht dazu, diese in jedem Fall unverändert zu verwirklichen. Es bedeutet, dass Trainer und sonstige Funktionsträger sie ergebnisoffen und mit erkennbarem Willen zu einer angemessenen Berücksichtigung prüfen. Entscheidend ist die Haltung, Spieler nicht als Ausführende von Anweisungen, sondern als Mitgestaltende ernsthaft anzuerkennen.
  • Es ist darauf zu achten, dass alle Spieler angemessen bekleidet sind. Bei Bedarf ist darauf hinzuweisen.
  • Vorwürfe, wie eine schlechte Leistung in einem Spiel, werden in einem vernünftigen Ton und einem persönlichen Gespräch geklärt. Eine sachliche Fehleranalyse kann auch im Team, muss aber rücksichtsvoll und angemessen und ohne Verletzung des Spielers erfolgen.
  • Die Anwendung körperlicher Gewalt, gleich in welcher Form, ist verboten. Meinungsverschiedenheiten werden in einem vernünftigen und zivilisierten Gespräch besprochen und sollen möglichst konsensual gelöst werden. Das Gespräch soll vom Trainer moderiert bzw. begleitet werden.
  • Bei minderjährigen und anderen besonders schutzbedürftigen Spielern ist den Personensorgeberechtigten grundsätzlich die Möglichkeit zu geben, beim Trainingsbetrieb und bei Spielen zuzusehen. Sportfachliche Entscheidungen obliegen den zuständigen Trainern. Die Personensorgeberechtigten haben insoweit ein Informations-, aber kein Mitspracherecht.
  • Von Trainern, Betreuern oder sonstigen Funktionsträgern des HFV angeleitete oder begleitete Trainings von einzelnen Spielern ohne Anwesenheit weiterer Personen sind bei minderjährigen und anderen besonders schutzbedürftigen Spielern nur im Einverständnis mit den Personensorgeberechtigten möglich. Unabhängig davon sind sie stets nur im Einverständnis mit dem Spieler möglich.
  • Trainer, Betreuer und sonstige Funktionsträger des HFV nehmen in ihrer Funktion keine minderjährigen Spieler mit in ihren Privatbereich.
  • Bei der Erstellung von Bildaufnahmen (Foto und Video) wird das Selbstbestimmungsrecht beachtet. Bildaufnahmen einzelner Personen oder kleiner Gruppen werden ohne deren Einwilligung nicht erstellt, geteilt oder veröffentlicht. Bei minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Spielern ist darüber hinaus die Einwilligung der Personensorgeberechtigten einzuholen.
  • Trainer, Betreuer und sonstige Funktionsträger des HFV nutzen im Rahmen ihrer Tätigkeit im HFV zugänglich gemachte Kontaktmöglichkeiten (u.a. Soziale Medien, private Telefonnummern, Messengerdienste) nicht zum Aufbau privater Beziehungen zu minderjährigen oder sonstigen besonders schutzbedürftigen Spielern.
  • Das Recht auf Privatsphäre und der Datenschutz wird beachtet.
  • Das erhöhte Aufkommen von Vorkommnissen im digitalen Raum veranlasst den Vorstand dazu, zusätzlich folgende Regeln in Bezug auf die Nutzung digitaler Medien im HFV festzulegen:
    • Die Nutzung von Smartphones oder ähnlichen Geräten in Umkleiden und Duschen zu Bild- und Tonaufnahmen ist verboten.
    • Eine Videoanalyse ist nur mit Geräten des Vereins zulässig.
    • Jeder Adressat dieser Verhaltensregeln achtet darauf, was er in seinem Status postet. Trainer, Betreuer und sonstige Funktionsträger des HFV handeln dabei im Sinne einer Vorbildfunktion.
  • Trainer, Betreuer und sonstige Funktionsträger des HFV machen grundsätzlich keine privaten Geschenke an einzelne Spieler einer Mannschaft, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihnen stehen. Kein Spieler erhält eine unsachliche Bevorzugung oder Vergünstigung, z. B. das nicht durch die Leistung bedingte Versprechen auf eine Nominierung, einen Stammplatz, die Entbindung von Mannschaftspflichten usw.
  • Autofahrten gehören zu den alltäglichen Situationen im Fußball (z. B. Fahrten zu Auswärtsspielen oder zum/vom Training). Trainer, Betreuer und sonstige Funktionsträger des HFV vermeiden es aber nach Möglichkeit, allein mit einem minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Spieler im Auto zu fahren. Es findet keine Mitnahme gegen den Willen minderjähriger oder anderer besonders schutzbedürftiger Spieler statt.
  • Trainer, Betreuer und sonstige Funktionsträger des HFV übernachten nicht mit minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Spielern in gemeinsamen Räumlichkeiten. Das Betreten der Räumlichkeiten von solchen Spielern wird vorher angekündigt (z. B. durch Anklopfen und Warten auf Erlaubnis). Ausnahmen bei Gruppenunterkünften (z. B. Übernachtung in einer Sporthalle anlässlich von Sportveranstaltungen) sind möglich. Bei Letzteren ist eine Betreuung durch mindestens zwei Personen sicherzustellen, diese schlafen getrennt von der Gruppe.
  • Alle Spieler sind verschieden. Der Trainer hat das im Blick und ist achtsam gegenüber den Umgangsformen der gleichaltrigen Sportler untereinander. Niemand wird geschädigt!
Um den übergriffigen Umgang miteinander auch unter den Gleichaltrigen zu unterbinden, werden gezielt und in Rücksprache mit den Gleichaltrigen Regeln zum Umgang miteinander aufgestellt. Ebenso werden gemeinsam Sanktionen dazu besprochen und festgelegt.
  • Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, Vorstandsmitglieder und sonstige im HFV tätige Funktionsträger haben aufgrund von Abhängigkeits- und Machtverhältnissen eine besondere Verantwortung für die von ihnen angeleiteten, beaufsichtigten oder unterstützten Sportler. Aus dieser Funktion heraus
    • achten sie die körperliche und psychische Gesundheit der ihnen anvertrauten Sportler,
    • verhalten sie sich fürsorglich gegenüber den ihnen anvertrauten Sportlern,
    • nutzen sie ihre Machtposition nicht zum Nachteil von Sportlern aus,
    • verlangen sie keine sexuellen Handlungen von ihren Sportlern,
    • gehen sie mit Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Sportlern keine Liebesbeziehung oder sexuelle Beziehung ein,
    • üben sie keine Form von Erniedrigung oder Ausbeutung aus.

VIII. Intervention bei Vorkommnis  
Bei einer Intervention müssen Vorkommnisse und Verdachtsmomente wahr- und ernstgenommen werden. Der Verein hat sodann eine Handlungspflicht und nimmt diese an.

1. Schutz der Betroffenen
Es gibt verschiedene Wege, wie Betroffene sich Hilfe suchen. Über allem steht, dass beteiligte und informierte Personen Ruhe bewahren. Außerdem müssen alle Vorkommnisse und Schritte von der Ansprechperson dokumentiert werden. 
Der HFV stellt sicher, dass Betroffene geschützt werden, in dem klar mit den Betroffenen kommuniziert und mit ihnen regelmäßig die nächsten Schritte besprochen werden. Die Vertraulichkeit steht an erster Stelle. Das bedeutet, dass keine Namen genannt werden und nichts öffentlich bekannt gemacht wird ohne Rücksprache mit dem Betroffenen bzw. Hinweisgeber.
Auch ein etwaiger Beschuldigter genießt die ihm rechtsstaatlich zustehenden Rechte, wie das auf Vertraulichkeit und Schutz seiner Würde.

2. Aufgaben der Ansprechpersonen in der Intervention, Krisenteam
Im Falle eines Falles übernehmen die Ansprechpersonen die einfühlsame, fortlaufende Kommunikation mit den Betroffenen über die nächsten Schritte und den weiteren Verlauf, sofern möglich, sowie die Begleitung und Dokumentation des Prozesses. Sie sind jedoch nicht für die Lösung zuständig. Diese zu suchen und ggf. umzusetzen, obliegt dem Gesamtvorstand in Zusammenarbeit mit den Ansprechpersonen. Bei Bedarf soll der Vorstand auf externe Beratung zurückgreifen.
Wichtig ist in jedem Fall die vertrauliche Behandlung der Vorkommnisse.

3. Hilfetelefon
In einem akuten Fall von sexualisierter Gewalt kann das Hilfetelefon unter der Nummer 0800 22 55 530 kostenfrei und anonym angerufen werden. Weiter Informationen gibt es auf der Website: https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon. 

IX. Dank und Bitte
Der Vorstand dankt allen Adressaten für die sorgfältige Lektüre dieses Konzepts und für die Einhaltung und Umsetzung der darin niedergelegten Verhaltensregeln.
Er bittet alle Beteiligten, aktiv an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts mitzuwirken.
Der HFV soll auch in Zukunft stets ein sicherer Ort für alle Sportler und Sportbegeisterten sein!

Der Vorstand