Sämtliche Mitglieds- und Aufnahmebeiträge sollen per Lastschriftverfahren eingezogen werden. Abweichungen hiervon bedürfen der Genehmigung des Vorstands.
In begründeten Einzelfällen, insbesondere in sozialen Härtefällen, kann der Vorstand Abweichungen von den vorstehenden Bestimmungen beschließen, insbesondere einen Erlass oder eine Reduzierung des Mitgliedsbeitrages für jugendliche aktive Mitglieder.